REACH

Die REACH-Verordnung [Verordnung (EG) Nr. 1907/2006] ist der wichtigste Rechtsakt, der die Grundsätze des Inverkehrbringens von chemischen Stoffen und Gemischen in der Europäischen Union regelt. Seit 2008 erfüllen wir unsere Verpflichtungen, die sich aus den Anforderungen ergeben, ohne die der Handel mit chemischen Stoffen verboten ist.